Kinder haben Rechte
Kinder haben Rechte auf Schutz vor Krieg, Gewalt und Missbrauch, auf gewaltfreie Erziehung und auf Förderung von Gesundheit und Bildung. Sie haben Anspruch auf ein angemessenes Lebensniveau und auf elterliche Fürsorge. Ihre Rechte gelten gleich, unabhängig von Herkunft, Geschlecht und Religion. Außerdem haben sie das Recht, beteiligt zu werden.
So regelt es die UN-Kinderrechtskonvention von 1989 in 54 Artikeln. Sie gilt in fast allen Staaten der Welt, in Deutschland seit 1992 im Rang eines Bundesgesetzes.
Ihr Kern: Bei allen staatlichen Entscheidungen ist das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen (Art. 3 Abs. 1 UN-KRK). In der EU garantiert das auch die Grundrechtecharta (Art. 24 GRCh).
Das Kindeswohl umfasst Nahrung, Unterkunft und Sicherheit, ebenso Liebe, Entwicklung, Bindung und Kontinuität in stabilen Beziehungen.
