Kinder im internationalen Blick · 04
Ferien & Auslandsreisen
Die Reise ins Herkunftsland eines Elternteils gehört für viele binationale Familien zum Leben. Gleichzeitig ist sie der häufigste Ausgangspunkt einer Kindesentführung, weil das Kind nach den Ferien nicht zurückkehrt.

Die Rechtslage
- aOb eine Auslandsreise eine Alltagsangelegenheit ist oder eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung (§ 1687 Abs. 1 BGB), hängt von Ziel, Dauer, Sicherheitslage und der Gewähr der Rückkehr ab.
- bReisen in Nicht-HKÜ-Staaten oder Krisengebiete sowie längere Aufenthalte bedürfen nach überwiegender obergerichtlicher Rechtsprechung der Zustimmung beider Eltern.
- cVerweigert ein Elternteil die Zustimmung, kann das Gericht die Entscheidung übertragen, auch im Eilverfahren (§ 1628 BGB, §§ 49 ff. FamFG).
- dBleibt das Kind nach dem Urlaub im Ausland, liegt ein widerrechtliches Zurückhalten vor (Art. 3 HKÜ).
Reise geplant, Zustimmung verweigert?
Die Informationen auf dieser Seite geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Gerne prüfe ich Ihre Situation persönlich.