Kinder im internationalen Blick · 06

Kindesentführung vorbeugen

Viele Entführungen kündigen sich an: durch Drohungen, durch die Auflösung des Haushalts oder durch eine Reise ohne Rückflugticket.

Kindesentführung vorbeugen

Die Rechtslage

  1. aBei konkreter Gefahr kann das Familiengericht im Eilverfahren Schutzmaßnahmen anordnen (§§ 1666, 1628 BGB, §§ 49 ff. FamFG). Dazu gehören ein Ausreiseverbot, die Herausgabe der Pässe oder die vorläufige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts.
  2. bDas Entziehen eines Kindes ins Ausland kann strafbar sein (§ 235 StGB).
  3. cIn einer Umgangs- oder Elternvereinbarung lassen sich Sicherungen vereinbaren, etwa Passhinterlegung, Zustimmungserfordernisse oder Sicherheitsleistungen.

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