Leistungen
Internationale Scheidung und Familienrecht.
Anwältin für internationales Familienrecht in München, bundesweit tätig
Juristische Klarheit bei binationalen Ehen, internationalen Vermögensstrukturen und grenzüberschreitenden Sorgerechtsfragen.

Schwerpunkte
- 01Internationale Scheidung und binationale EhenZuständigkeit, anwendbares Recht, Unterhalt und Vermögen über Ländergrenzen hinweg.
- 02Unternehmerehen und VermögenSchutz von Unternehmen, Beteiligungen und Vermögenswerten in der Scheidung.
- 03Eheverträge und ScheidungsfolgenvereinbarungenInternationale Eheverträge, Rechtswahl und Scheidungsfolgenvereinbarungen, außergerichtlich.
- 04Mediation und ScheidungsmentoringAußergerichtliche Einigung, grenzüberschreitende Familienmediation, Mentoring.
- 05Online-Scheidung, persönlich begleitetEinvernehmlich scheiden lassen, digital und ohne Kanzleibesuch, mit einer festen Ansprechpartnerin.
Kinder international
Kinder im internationalen Blick
Sorge und Umgang über Grenzen hinweg, Wegzug mit Kindern, Unterhalt international und Kindesentführung nach dem HKÜ. Eine eigene Seite, weil Kinder im Mittelpunkt stehen.
Außergerichtlich
Nicht alles muss vor Gericht.
Trennung und Scheidung müssen nicht in allen Angelegenheiten vor Gericht. Internationale Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Umgangsvereinbarungen, Sorgerechtsregelungen und Vollmachten lassen sich auch außergerichtlich aushandeln oder einvernehmlich beschließen. Ehestatus, Güterstand, Rechtswahl und Gerichtszuständigkeit spielen dabei eine erhebliche Rolle.
Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung oder Scheidung international?
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir melden uns zeitnah und klären, welcher Weg zu Ihnen passt.
Häufige Fragen
In der EU bestimmt die Rom-III-Verordnung, welches Scheidungsrecht anzuwenden ist. Ehegatten können das anwendbare Recht in bestimmten Grenzen selbst wählen. Welche Wahl sinnvoll ist, hängt von Vermögen, Kindern und Wohnsitzen ab.
Die Zuständigkeit der Gerichte richtet sich innerhalb der EU nach der Brüssel-IIb-Verordnung. Oft kommen mehrere Länder in Betracht. Die Wahl des Gerichtsstands kann Unterhalt, Vermögensausgleich und Verfahrensdauer erheblich beeinflussen.
Nein. Persönliche Besprechungen sind auch in Hamburg, Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main und Stuttgart möglich. Viele Gespräche führen wir per Video oder Telefon, bei Auslandsbezug auch als Konferenz mit allen Beteiligten.
Ja. Die Beratung findet auf Deutsch oder Polnisch statt, persönlich, online oder telefonisch.
Das Orientierungsgespräch (15 Minuten) ist kostenlos. Die Erstberatung kostet als Festpreis 226,10 € inklusive 19 % USt (190 € netto). Alles Weitere regelt eine schriftliche Honorarvereinbarung.
Kontakt
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