Leistungen

Internationale Scheidung und Familienrecht.

Anwältin für internationales Familienrecht in München, bundesweit tätig

Juristische Klarheit bei binationalen Ehen, internationalen Vermögensstrukturen und grenzüberschreitenden Sorgerechtsfragen.

Anja Czech an einer Säule der Residenz

Kinder international

Kinder im internationalen Blick

Sorge und Umgang über Grenzen hinweg, Wegzug mit Kindern, Unterhalt international und Kindesentführung nach dem HKÜ. Eine eigene Seite, weil Kinder im Mittelpunkt stehen.

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Außergerichtlich

Nicht alles muss vor Gericht.

Trennung und Scheidung müssen nicht in allen Angelegenheiten vor Gericht. Internationale Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Umgangsvereinbarungen, Sorgerechtsregelungen und Vollmachten lassen sich auch außergerichtlich aushandeln oder einvernehmlich beschließen. Ehestatus, Güterstand, Rechtswahl und Gerichtszuständigkeit spielen dabei eine erhebliche Rolle.

Ehevertrag, Scheidungs­folgenvereinbarung oder Scheidung international?

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir melden uns zeitnah und klären, welcher Weg zu Ihnen passt.

Häufige Fragen

In der EU bestimmt die Rom-III-Verordnung, welches Scheidungsrecht anzuwenden ist. Ehegatten können das anwendbare Recht in bestimmten Grenzen selbst wählen. Welche Wahl sinnvoll ist, hängt von Vermögen, Kindern und Wohnsitzen ab.

Die Zuständigkeit der Gerichte richtet sich innerhalb der EU nach der Brüssel-IIb-Verordnung. Oft kommen mehrere Länder in Betracht. Die Wahl des Gerichtsstands kann Unterhalt, Vermögensausgleich und Verfahrensdauer erheblich beeinflussen.

Nein. Persönliche Besprechungen sind auch in Hamburg, Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main und Stuttgart möglich. Viele Gespräche führen wir per Video oder Telefon, bei Auslandsbezug auch als Konferenz mit allen Beteiligten.

Ja. Die Beratung findet auf Deutsch oder Polnisch statt, persönlich, online oder telefonisch.

Das Orientierungsgespräch (15 Minuten) ist kostenlos. Die Erstberatung kostet als Festpreis 226,10 € inklusive 19 % USt (190 € netto). Alles Weitere regelt eine schriftliche Honorarvereinbarung.

Kontakt

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