Kinder im internationalen Blick · 07

Kindesunterhalt international

Lebt das Kind in einem anderen Land als der unterhaltspflichtige Elternteil, ist zu klären, wo geklagt wird, welches Recht gilt und welches Einkommen zählt.

Kindesunterhalt international

Die Rechtslage

  1. aZuständig sind unter anderem die Gerichte am gewöhnlichen Aufenthalt des Berechtigten (Art. 3 lit. b EuUnterhVO).
  2. bAnwendbar ist grundsätzlich das Recht am gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes (Art. 3 HUP 2007). Zieht das Kind um, wechselt auch das anwendbare Recht.
  3. cAusländisches Einkommen ist voll heranzuziehen. Unterschiede in Kaufkraft und Lebenshaltungskosten können die Bedarfsbemessung beeinflussen.
  4. dTitel aus EU-Staaten sind ohne Exequatur vollstreckbar (Art. 17 EuUnterhVO).

Unterhalt über Grenzen durchsetzen oder abwehren.

Die Informationen auf dieser Seite geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Gerne prüfe ich Ihre Situation persönlich.