Kinder im internationalen Blick · 03
Wegzug mit Kindern aus Deutschland
Ein neuer Arbeitsplatz, die Rückkehr in die Heimat, ein neuer Partner: Der Wunsch nach einem Umzug ins Ausland ist oft nachvollziehbar. Für den anderen Elternteil bedeutet er aber den drohenden Verlust des Alltags mit dem Kind.

Die Rechtslage
- aDer Umzug ins Ausland ist eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung und erfordert bei gemeinsamer Sorge das Einvernehmen beider Eltern (§ 1687 Abs. 1 Satz 1 BGB).
- bFehlt es, entscheidet das Familiengericht (§§ 1671, 1628 BGB). Es entscheidet nicht darüber, ob der Elternteil auswandern darf, sondern darüber, wo das Kind künftig lebt.
- cAbgewogen werden unter anderem die bisherige Betreuung, die Bindungen des Kindes, die Bindungstoleranz, die Kontinuität und ein tragfähiges Umgangskonzept nach dem Umzug.
- dNach einem rechtmäßigen Umzug innerhalb der EU bleiben die Gerichte des bisherigen Aufenthaltsstaats drei Monate lang für die Anpassung des Umgangs zuständig (Art. 8 Brüssel IIb-VO).
Sie planen einen Umzug oder wollen ihn verhindern?
Die Informationen auf dieser Seite geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Gerne prüfe ich Ihre Situation persönlich.