Kinder im internationalen Blick · 03

Wegzug mit Kindern aus Deutschland

Ein neuer Arbeitsplatz, die Rückkehr in die Heimat, ein neuer Partner: Der Wunsch nach einem Umzug ins Ausland ist oft nachvollziehbar. Für den anderen Elternteil bedeutet er aber den drohenden Verlust des Alltags mit dem Kind.

Wegzug mit Kindern aus Deutschland

Die Rechtslage

  1. aDer Umzug ins Ausland ist eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung und erfordert bei gemeinsamer Sorge das Einvernehmen beider Eltern (§ 1687 Abs. 1 Satz 1 BGB).
  2. bFehlt es, entscheidet das Familiengericht (§§ 1671, 1628 BGB). Es entscheidet nicht darüber, ob der Elternteil auswandern darf, sondern darüber, wo das Kind künftig lebt.
  3. cAbgewogen werden unter anderem die bisherige Betreuung, die Bindungen des Kindes, die Bindungstoleranz, die Kontinuität und ein tragfähiges Umgangskonzept nach dem Umzug.
  4. dNach einem rechtmäßigen Umzug innerhalb der EU bleiben die Gerichte des bisherigen Aufenthaltsstaats drei Monate lang für die Anpassung des Umgangs zuständig (Art. 8 Brüssel IIb-VO).

Sie planen einen Umzug oder wollen ihn verhindern?

Die Informationen auf dieser Seite geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Gerne prüfe ich Ihre Situation persönlich.