Leistungen · 02

Unternehmerehen und Vermögen

Ihr Unternehmen ist kein Streitobjekt.

Unternehmerehen und Vermögen

Themen

Für Unternehmerinnen, Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler geht es bei einer Scheidung um mehr als Privatvermögen: um den Fortbestand des Betriebs, um Anteile und Beteiligungen, auch im Ausland, und um Liquidität.

  1. aZugewinnausgleich und Unternehmensbewertung
  2. bSchutz von Anteilen und Beteiligungen
  3. cVermögen und Gesellschaften im Ausland
  4. dEhegatteninnengesellschaft
  5. eEhegattenarbeitsverträge
  6. fLiquiditätsschonende Ausgleichsmodelle

Für wen

  • Unternehmerinnen und Unternehmer
  • Gesellschafterinnen und Gesellschafter
  • Selbstständige und Freiberufler
  • Familien mit internationalem Vermögen

Vorgehen

Drei Schritte zu einem klaren Ergebnis.

  1. 01

    Verstehen

    Wir klären Sachverhalt, Ziel und Länderbezug.

  2. 02

    Strategie

    Sie erhalten eine klare Einschätzung mit Optionen, Risiken und Kosten.

  3. 03

    Umsetzen

    Ich verhandle, gestalte und vertrete Sie, außergerichtlich oder vor Gericht.

Häufige Fragen

Nein. Im gesetzlichen Güterstand wird nicht das Unternehmen geteilt, sondern sein Wertzuwachs während der Ehe fließt in den Zugewinnausgleich ein. Der Ausgleich ist eine Geldforderung. Entscheidend ist, wie hoch sie ausfällt und wie sie bezahlt wird, ohne den Betrieb zu gefährden.

Meist nach dem Ertragswert, also nach den künftig zu erwartenden Erträgen. Latente Steuern werden abgezogen, bei Praxen und Kanzleien spielt der Goodwill eine Rolle. Oft lohnt ein gemeinsam beauftragter Sachverständiger, das spart Zeit und Streit.

Ja, zum Beispiel mit einer modifizierten Zugewinngemeinschaft, die das Betriebsvermögen aus dem Ausgleich herausnimmt. Der Ehevertrag muss notariell beurkundet werden und sollte zur Struktur Ihres Unternehmens passen, auch bei Beteiligungen im Ausland.

Kontakt

Ehevertrag, Scheidungs­folgenvereinbarung oder Scheidung international?

Klarheit beginnt mit einem Gespräch.