
Themen
Für Unternehmerinnen, Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler geht es bei einer Scheidung um mehr als Privatvermögen: um den Fortbestand des Betriebs, um Anteile und Beteiligungen, auch im Ausland, und um Liquidität.
- aZugewinnausgleich und Unternehmensbewertung
- bSchutz von Anteilen und Beteiligungen
- cVermögen und Gesellschaften im Ausland
- dEhegatteninnengesellschaft
- eEhegattenarbeitsverträge
- fLiquiditätsschonende Ausgleichsmodelle
Für wen
- Unternehmerinnen und Unternehmer
- Gesellschafterinnen und Gesellschafter
- Selbstständige und Freiberufler
- Familien mit internationalem Vermögen
Vorgehen
Drei Schritte zu einem klaren Ergebnis.
- 01
Verstehen
Wir klären Sachverhalt, Ziel und Länderbezug.
- 02
Strategie
Sie erhalten eine klare Einschätzung mit Optionen, Risiken und Kosten.
- 03
Umsetzen
Ich verhandle, gestalte und vertrete Sie, außergerichtlich oder vor Gericht.
Häufige Fragen
Nein. Im gesetzlichen Güterstand wird nicht das Unternehmen geteilt, sondern sein Wertzuwachs während der Ehe fließt in den Zugewinnausgleich ein. Der Ausgleich ist eine Geldforderung. Entscheidend ist, wie hoch sie ausfällt und wie sie bezahlt wird, ohne den Betrieb zu gefährden.
Meist nach dem Ertragswert, also nach den künftig zu erwartenden Erträgen. Latente Steuern werden abgezogen, bei Praxen und Kanzleien spielt der Goodwill eine Rolle. Oft lohnt ein gemeinsam beauftragter Sachverständiger, das spart Zeit und Streit.
Ja, zum Beispiel mit einer modifizierten Zugewinngemeinschaft, die das Betriebsvermögen aus dem Ausgleich herausnimmt. Der Ehevertrag muss notariell beurkundet werden und sollte zur Struktur Ihres Unternehmens passen, auch bei Beteiligungen im Ausland.
Kontakt
Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung oder Scheidung international?
Klarheit beginnt mit einem Gespräch.