
Themen
Wo es sinnvoll ist, begleite ich Sie in der Mediation und zur außergerichtlichen Einigung. Grenzüberschreitende Familienmediation ist zu allen Themen rund um Ihr Kind auch online möglich.
- aFamilienmediation
- bCross-Border-Family-Mediation (CBFM)
- cCo-Mediation in Ihrer Muttersprache
- dHKÜ-Mediation, auch gerichtlich angeordnet
- eScheidungsfolgenvereinbarung als Ergebnis
- fScheidungsmentoring ↗
Vorgehen
Drei Schritte zu einem klaren Ergebnis.
- 01
Verstehen
Wir klären Sachverhalt, Ziel und Länderbezug.
- 02
Strategie
Sie erhalten eine klare Einschätzung mit Optionen, Risiken und Kosten.
- 03
Umsetzen
Ich verhandle, gestalte und vertrete Sie, außergerichtlich oder vor Gericht.
Häufige Fragen
Erst wenn es festgehalten wird, etwa als Scheidungsfolgenvereinbarung, notariell beurkundet oder als gerichtlicher Vergleich. In der Mediation erarbeiten Sie die Einigung selbst. Ich achte darauf, dass sie rechtlich trägt, auch in einem zweiten Land.
Eine Mediation für Eltern, die in verschiedenen Ländern leben, oft zu zweit mit einer Co-Mediatorin oder einem Co-Mediator in der Muttersprache des anderen Elternteils. Sie eignet sich auch für Fälle nach dem HKÜ, bei denen schnell eine Lösung für das Kind gebraucht wird.
Ja. Gerade bei Eltern in zwei Ländern führe ich Mediationen per Video, auf Deutsch oder Polnisch. Einzelne Termine können auch persönlich in München oder an einem der Besprechungsorte stattfinden.
Kontakt
Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung oder Scheidung international?
Klarheit beginnt mit einem Gespräch.