
Themen
Binationale Ehen stehen bei einer Trennung vor besonderen Fragen: Welches Gericht ist zuständig, welches Recht gilt, wie wird Vermögen in mehreren Ländern eingeordnet? Und wenn Kinder da sind: Wie funktionieren Sorge und Umgang über Grenzen hinweg?
- aScheidung: wann, wo, unter welchen Voraussetzungen (Länderrechtsvergleich)
- bDer gewöhnliche Aufenthalt
- cGerichtszuständigkeit und Rechtswahl (Rom III)
- dUnterhalt mit Auslandsbezug
- eVermögen im Inland und Ausland
- fVersorgungsausgleich im internationalen Kontext
Für wen
- Binationale Paare
- Deutsch-polnische Familien
- Expats und Rückkehrer
- Familien mit Wohnsitz in mehreren Ländern
Vorgehen
Drei Schritte zu einem klaren Ergebnis.
- 01
Verstehen
Wir klären Sachverhalt, Ziel und Länderbezug.
- 02
Strategie
Sie erhalten eine klare Einschätzung mit Optionen, Risiken und Kosten.
- 03
Umsetzen
Ich verhandle, gestalte und vertrete Sie, außergerichtlich oder vor Gericht.
Häufige Fragen
Innerhalb der EU richtet sich das nach der Brüssel-IIb-Verordnung (Art. 3). Maßgeblich ist vor allem der gewöhnliche Aufenthalt der Ehegatten, daneben die gemeinsame Staatsangehörigkeit. Oft sind Gerichte in mehreren Ländern zuständig. Wer zuerst einreicht, legt das Gericht fest, deshalb lohnt die Beratung vor dem ersten Schritt.
Das bestimmt die Rom-III-Verordnung, die in Deutschland und Polen gilt. Ohne Rechtswahl kommt es in erster Linie auf den gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt an. Ehegatten können das anwendbare Recht in bestimmten Grenzen selbst wählen.
Ja. Scheidungsbeschlüsse aus einem EU-Staat werden in den anderen EU-Staaten ohne besonderes Verfahren anerkannt (Art. 30 Brüssel-IIb-VO). Für die Eintragung in Polen braucht es eine Bescheinigung des Gerichts, die wir für Sie beantragen.
Gerichts- und Anwaltskosten richten sich nach dem Verfahrenswert, der sich vor allem aus dem Einkommen beider Ehegatten ergibt. Bei Auslandsbezug kommen oft Übersetzungen und die Abstimmung mit dem Ausland hinzu. Nach der Erstberatung erhalten Sie eine klare Einschätzung, auf Wunsch als Pauschale.
Kontakt
Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung oder Scheidung international?
Klarheit beginnt mit einem Gespräch.