Haus, Unterhalt Kinder und sonstige Fragen im Vorfeld der Scheidung

Geht eine Ehe in die Brüche, wirft nicht erst eine Scheidung sondern bereits die Trennung einige wichtige Rechtsfragen auf. Mit den richtigen Informationen lassen sich dabei frühzeitig die Weichen richtig stellen.

Rechtsfolgen der Trennung

Trennt sich ein Ehepaar stellen sich insbesondere die folgenden Fragen:

  1. Wer muss ausziehen?
  2. Bei wem bleiben die Kinder?
  3. Wer schuldet welchen Unterhalt?

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Komplex und teuer – die Trennung vom Ehegatten

Für verheiratete Paare ist eine Trennung meist mit erheblichem Aufwand sowie Kosten verbunden. Auch wenn die Folgen noch nicht so vielschichtig und endgültig sind wie bei der Scheidung, sind sowohl die rechtlichen als auch insbesondere die tatsächlichen Veränderungen nicht zu unterschätzen.

Außerdem ist eine Trennung teuer. Eine zusätzliche Wohnimmobilie muss angemietet oder gekauft werden, Unterhaltsansprüche entstehen und die Wahrnehmung des Umgangsrechts mit den Kindern kann aufwändig werden.

Ehewohnung bzw. Familienheim – wer bleibt, wer geht?

Durch eine Trennung ändern sich zunächst einmal weder die Eigentumsverhältnisse (Grundbuch) noch etwaige Mietverhältnisse. In der Regel wird einer der Ehegatten ausziehen oder die Trennung wird zunächst innerhalb der gemeinsamen Räumlichkeiten vollzogen.

Wer freiwillig geht, gibt damit auch bis auf Weiteres sein Besitzrecht an der Wohnimmobilie auf und kann dann nicht ohne weiteres die Wohnung betreten oder wieder einziehen.

Will keiner der Ehegatten aus eigenen Stücken ausziehen, hilft oft nur eine gerichtliche Zuweisung der Ehewohnung. Hier kommt die Härteklausel des § 1361 b BGB ins Spiel.

Ausführliche Informationen: Immobilien bei Trennung und Scheidung

Sorgerecht und Umgangsrecht bei getrennten Eltern

Besonders schwierig sind bei der Trennung die Rechtsfragen, die die Kinder betreffen. Hier stehen nicht die Interessen der Eltern, sondern das Kindeswohl im Vordergrund. Bei verheirateten Paaren üben die Ehegatten in den allermeisten Fällen das Sorgerecht gemeinsam aus, bei unverheirateten Paaren hat häufig auch nur ein Elternteil (meist die Mutter) das alleinige Sorgerecht. Wie auch im Scheidungsverfahren können Streitfragen zum Sorgerecht beim Familiengericht anhängig gemacht werden.

Ebenso wichtig im weiteren Miteinander einer auseinanderfallenden Familie ist das Umgangsrecht und Besuchsrecht. Das Recht geht dabei grundsätzlich davon aus, dass betroffene Kinder auch nach einer Trennung Umgang mit beiden Elternteilen – sowie anderen Familienmitgliedern haben sollten.

Mehr dazu: Sorgerecht & Umgangsrecht

Anja Czech

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