Juristische Leistungen

INTERNATIONALE SCHEIDUNG & FAMILIENRECHT

Juristische Klarheit bei binationalen Ehen,
internationalen Vermögensstrukturen und
grenzüberschreitenden Sorgerechtsfragen.

Juristische Leistungen

Wenn binationale Ehen und Lebenspartnerschaften mit Kindern, Vermögen in mehreren Ländern, UNTERNEHMEREHEN und internationale Bezüge zusammenkommen, wird eine Scheidung
zur komplexen Rechtssache.

Ich vertrete BINATIONALE EHEN, vermögende Privatleute, Businessleute (Business Ladys and Gentlemans) und insbesondere Unternehmerinnen und Unternehmer außergerichtlich und gerichtlich – mit einer Vorgehensweise, die juristische Klarheit schafft und wenn nötig konsequent Ihre
Privatsphäre wahrt.

Außergerichtlich: TRENNUNG und SCHEIDUNG muss nicht in allen Angelegenheiten vor Gericht.

Internationale Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Umgangsvereinbarungen, Sorgerechtsregelungen und Vollmachten können auch außergerichtlich ausgehandelt oder einvernehmlich beschlossen werden. Ehestatus, Güterrechtsstatus, Rechtswahlmöglichkeiten
und Gerichtszuständigkeitsregelungen spielen dabei eine erhebliche ROLLE.

Ich bin Anja Czech

Ich verfüge über eine langjährige Expertise im internationalen Familienrecht – mit 23 Jahren Erfahrung als Fachanwältin und über 4.000 begleiteten Verfahren.

Nach meinem Jurastudium an der Ludwig-Maximilians-Universität München und zwei Jahrzehnten Praxis habe ich mich heute auf grenzüberschreitende Scheidungsverfahren, Unternehmerehen, komplexe Vermögensstrukturen und internationale Sorgerechtsstreitigkeiten – vor allem Kindesentführungen – spezialisiert.

Meine Mandant:innen sind vermögende Privatleute sowie Unternehmer:innen und Selbstständige, die diskrete, verlässliche und ergebnisorientierte Vertretung erwarten – auf höchstem Niveau.

Darauf habe ich mich spezialisiert

Wenn Vermögen, Unternehmen und internationale Bezüge zusammenkommen,
wird eine Scheidung zur komplexen Rechtssache.
Ich vertrete meine Mandant:innen mit einer Vorgehensweise,
die juristische Klarheit schafft und Ihre Privatsphäre konsequent wahrt.

Binationale Ehen
 

Binationale Ehen stehen grenzübergreifend vor Herausforderungen der Gerichtszuständigkeit und des anwendbaren Rechts – bei vermögenden Privatleuten zusätzlich bei der internationalen Einordnung des Vermögens und bei Eltern bei allen Fragen des Sorge- und Umgangsrechts sowie in einigen Fällen sogar bei Kindesentführung.

Internationale

Unternehmerehen
 

Unternehmerehen und inhabergeprägte Unternehmer, Selbstständige oder Freiberufler stehen zusätzlich vor der Herausforderung des Schutzes und Fortbestands des Betriebsvermögens samt Anteile und Beteiligungen – auch im Ausland – und der Unternehmensstruktur. Firmenbewertung und Ausgleichsansprüche spielen bei der Trennung und Scheidung eine wesentliche Rolle, können aber auch im Vorfeld geregelt werden. Sonderprobleme bei Ehegattenarbeitsverträgen und Ehegatteninnengesellschaften sind ebenfalls im Einzelfall von entscheidender Bedeutung.

Business Ladys und Gentlemans

 Ausländisches Einkommen als Maßstab und Bemessungs-grundlage der Unterhalts-ansprüche, Vermögensstrukturen sowie der gewöhnliche dauerhafte Aufenthalt als Hauptbezugspunkt bei der Aufteilung und Organisation der Betreuung gemeinsamer Kinder spielen wesentliche Regelungsaspekte – nicht nur bei der Trennung und Scheidung, sondern bereits bei der EHESCHLIESSUNG.

Wer keinen EHEVERTRAG will, sollte bereits hier die gesetzliche länderübergreifende Rechtslage kennen(lernen)!

Kinder im internationalen Blick

 

Kinder haben Rechte – und diese garantieren Schutz vor Krieg, Gewalt und Missbrauch und damit das Recht auf gewaltfreie Erziehung, Förderung (Gesundheit, Bildung, angemessenes Lebensniveau und damit Recht auf elterliche Fürsorge), Gleichheit unabhängig von Herkunft, Geschlecht und Religion und Beteiligung.

Kinder dürfen ihre Meinung äußern und müssen in (gerichtlichen) Verfahren, die sie betreffen, angehört werden – das definiert näher in ihren 54 Artikeln die 1989 verabschiedete UN-Kinderrechtskonvention, die weltweit in fast allen Staaten gilt.

In Deutschland gilt sie seit 1992 im Rang eines Bundesgesetzes. Kinder, nicht die Eltern stehen an erster Stelle im Familienrecht.
Das Kindeswohl muss dabei nach Art. 3 bei allen staatlichen Entscheidungen vorrangig berücksichtigt werden.

Das Kindeswohl ist im Familienrecht zentral, um sicherzustellen, dass Entscheidungen im besten Interesse des Kindes getroffen werden: Nahrung, Unterkunft, Sicherheit und Liebe, Entwicklung, Bindung und Kontinuität mit stabilen Beziehungen.

Der Wille und die Meinung des Kindes zählen

Dabei gilt auch die Beachtung des Kindeswillens:
Je älter das Kind, desto stärker zählt seine Meinung – an die Entscheidungsreife eines Kindes werden durch die Rechtsprechung unterschiedliche Maßstäbe angelegt.

Im Verfahren des Familienrechts rund um das Kind sind Jugendamt, Verfahrensbeistand und unter Umständen auch Sachverständige zu beteiligen.

Bedeutend sind dabei: Anhörung des Kindes, Reife für die Auswertung der Aussage, Sachverständigengutachten und die Berücksichtigung der besonderen Verfahrensarten und länderspezifischen Ausgestaltung.

Wenn das Kindeswohl gefährdet ist, bieten §§ 1666, 1697a BGB die Grundlage für staatliches Eingreifen bei Gefährdung – gerichtliches Kindeswohlgefährdungsverfahren.

Buchen Sie jetzt ein verfahrensstrategisches Gespräch rund um die Themen Kindeswohl,
Kinderrechte, Kindeswille und Elternrechte.

Kundenmeinungen

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Ich bin zu Anja gekommen, obwohl ich bereits einen Anwalt hatte. Trotzdem war ich total überfordert und hatte keinen klaren Überblick mehr.
Nach dem ersten Monat im Mentoringbegleitung hat sich das komplett geändert.
Durch den juristischen Check hatte ich endlich Struktur, mehr Sicherheit und eine klare persönliche Roadmap.
Das hat mir nicht nur Klarheit gebracht, sondern am Ende auch einiges an Kosten erspart.

Vom ganzen Herzen danke ich Anja , für die tolle Unterstützung in einer so emotional und mental schwierigen Phase.

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S. B.
Scheidungsmentoring
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Frau Czech hat mich bei meinem Umzug nach Dubai bestens familienrechtlich unterstützt und alle Möglichkeiten insbesondere mit Blick auf die Kinder kompetent und ausführlich erläutert – jederzeit zu empfehlen 😊

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A. E.
Familienrecht
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Kompetente und zuverlässige Anwältin

Ich bin äußerst zufrieden mit der Arbeit von Frau Rechtsanwältin Czech. Sie hat meine Scheidung professionell, kompetent und mit großem Engagement begleitet. Als Unternehmer schätze ich besonders die hohe Qualität und Zuverlässigkeit der von ihr erbrachten Dienstleistungen. Ich kann Frau Czech uneingeschränkt weiterempfehlen.

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K. K.
Familienrecht

Binationale Ehen

stehen vor internationalen Herausforderungen
und komplexen Regelungen wie:

Umgangsrecht länderübergreifend, Auszug/Umzug ins Ausland, elterliche Sorge (dt. Recht) oder im internationalen Kontext elterliche Verantwortung nach der Brüssel IIb-VO, wenn getrennte Eltern in unterschiedlichen Ländern dauerhaft leben und die Kommunikation erschwert ist.

Sie möchten Ihre elterliche Verantwortung rechtlich konform und alltagstauglich regeln, damit auch grenzübergreifend Elternentscheidungen und Umgangsregelungen funktional möglich sind?

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Wichtige Unterschiede und deren Auswirkungen
auf die jeweilige nationale Ebene sind besonders bei binationalen Ehen und Partnerschaften zu beachten, da sie besonderes Vorgehen erfordern. So obliegt beispielsweise die elterliche Sorge eines nichtehelichen Kindes nach deutschem Recht der Kindesmutter; in anderen Rechtsordnungen (z. B. Polen) obliegt die elterliche Verantwortung beiden Eltern.

Zieht also eine nicht verheiratete Mutter, die alleinsorgeberechtigt war, aus Deutschland mit ihrem Kind ins Ausland, hat sie „plötzlich“ unter Umständen das gemeinsame Sorgerecht mit dem Vater des Kindes im anderen Land.

Handeln Sie präventiv!
Sie planen einen Umzug ins Ausland oder möchten das Sorge- und Umgangsrecht sowie Unterhaltsansprüche und deren Abänderbarkeit bei Aufenthaltsorten in unterschiedlichen Ländern regeln?

Buchen Sie jetzt Ihr Kids-Inter-Law-Gespräch und profitieren Sie nachhaltig von meinem internationalen Beratungspaket.

Wann spricht man von „Kindesentführung“?

Internationale Kindesentführung liegt vor, wenn ein Kind ohne Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils in ein anderes Land verbracht und dort festgehalten wird. Fälle der internationalen Kindesentführung stellen hohe Anforderungen an die Durchsetzung familienrechtlicher Ansprüche, deren Ziel eine zügige Rückführung des Kindes, schnelle Lösung und konsequente Durchsetzung der Kinder- sowie Elternrechte ist.

Das HKÜ (Haager Konvention) bietet einen rechtlichen Rahmen für die Lösung internationaler Kindesentführungen für Kinder bis zum 16. Lebensjahr – und stellt klare besondere Voraussetzungen im internationalen Entführungsfall. Damit sind spezielle Kenntnisse eines Haager-Konventions-Verfahrens, die Prüfungsbefugnisse des Gerichts sowie Verfahrensablauf und seine Prinzipien unumgänglich, um Sie als Mandant erfolgreich durch das Verfahren zu navigieren.

Ein Kinderrückführungsverfahren ist nicht zu verwechseln mit der Entscheidung darüber, wer das Sorgerecht für das Kind erhält – hier ist vor allem die unterschiedliche internationale Gerichtszuständigkeit zu beachten.

Sie fragen, in welchem Land über die Rückführung und in welchem über das Sorgerecht entschieden wird und welche weiteren Schritte – auch präventiv bei konkretem Verdacht – möglich sind?

Profitieren Sie nachhaltig von meiner praktischen, erwiesenen Expertise in Kindesentführungsfällen und wählen Sie von Anfang an die richtige Strategie – von der präventiven Grenzsperre bis hin zur Rückführung, Interpol-Fahndung und weiteren erforderlichen Verfahren.

 Regeln Sie alle Angelegenheiten rund um Kinder – außerhalb des Gerichtssaals.

Internationale grenzüberschreitende Mediation ist online zu allen Themen rund um Ihr Kind möglich.

Auch als Cross-Border-Family-Mediation (CBFM) mit einem Co-Mediator Ihrer Muttersprache oder als sog. HKÜ-Mediation – die auch gerichtlich angeordnet werden kann.

Jahre Fachanwältin für Familienrecht

begleitete Verfahren

Internationales Familienrecht
Internationale Kindesentführung
Unternehmerehen

diskrete Mandatsführung – wir schützen Ihre Privatsphäre

Für eine erste unverbindliche Einschätzung Ihrer Situation stehe ich Ihnen im kostenfreien Kennenlerngespräch zur Verfügung.