{"id":245285,"date":"2021-11-13T04:38:28","date_gmt":"2021-11-13T04:38:28","guid":{"rendered":"https:\/\/anwaltskanzlei-czech.de\/praesent-cursus-lacus-nec-dictum-consequat\/"},"modified":"2023-03-21T09:33:10","modified_gmt":"2023-03-21T09:33:10","slug":"praesent-cursus-lacus-nec-dictum-consequat","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/anwaltskanzlei-czech.de\/pl\/praesent-cursus-lacus-nec-dictum-consequat\/","title":{"rendered":"Uprowadzenie dziecka za granic\u0119 &#8211; wymagania og\u00f3lne"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\">I. Wann liegt eine Kindesentf\u00fchrung vor?<\/h2>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image alignwide size-large\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"1024\" height=\"576\" src=\"https:\/\/anwaltskanzlei-czech.de\/wp-content\/uploads\/2022\/06\/BLOG-Internationale-Kindesentfu\u0308hrung-1-1024x576.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-244530\" srcset=\"https:\/\/anwaltskanzlei-czech.de\/wp-content\/uploads\/2022\/06\/BLOG-Internationale-Kindesentfu\u0308hrung-1-1024x576.jpg 1024w, https:\/\/anwaltskanzlei-czech.de\/wp-content\/uploads\/2022\/06\/BLOG-Internationale-Kindesentfu\u0308hrung-1-300x169.jpg 300w, https:\/\/anwaltskanzlei-czech.de\/wp-content\/uploads\/2022\/06\/BLOG-Internationale-Kindesentfu\u0308hrung-1-768x432.jpg 768w, https:\/\/anwaltskanzlei-czech.de\/wp-content\/uploads\/2022\/06\/BLOG-Internationale-Kindesentfu\u0308hrung-1-1536x864.jpg 1536w, https:\/\/anwaltskanzlei-czech.de\/wp-content\/uploads\/2022\/06\/BLOG-Internationale-Kindesentfu\u0308hrung-1-1080x608.jpg 1080w, https:\/\/anwaltskanzlei-czech.de\/wp-content\/uploads\/2022\/06\/BLOG-Internationale-Kindesentfu\u0308hrung-1-1280x720.jpg 1280w, https:\/\/anwaltskanzlei-czech.de\/wp-content\/uploads\/2022\/06\/BLOG-Internationale-Kindesentfu\u0308hrung-1-980x551.jpg 980w, https:\/\/anwaltskanzlei-czech.de\/wp-content\/uploads\/2022\/06\/BLOG-Internationale-Kindesentfu\u0308hrung-1-480x270.jpg 480w, https:\/\/anwaltskanzlei-czech.de\/wp-content\/uploads\/2022\/06\/BLOG-Internationale-Kindesentfu\u0308hrung-1.jpg 1920w\" sizes=\"auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px\" \/><\/figure>\n\n\n\n<p>Von einer Kindesentf\u00fchrung spricht man, wenn ein Kind aus dem Land in dem es seinen gew\u00f6hnlichen Aufenthalt und Wohnsitz hat, entf\u00fchrt wird, ohne dass es im Vorfeld zu einer Absprache zwischen den Eltern gekommen ist : bei gemeinsamer elterlichen Sorge entscheiden BEIDE Elternteile \u00fcber den dauerhaften Aufenthalt des Kindes also auch dar\u00fcber wo das gemeinsame Kind seinen Lebensmittelpunkt hat und leben soll; eine einseitige Entscheidung ohne eine entsprechende Zustimmung des anderen Elternteils stellt damit eine Verletzung der elterlichen Sorge dar.<\/p>\n\n\n\n<p>Wurde Ihr Kind von Ihrem Partner widerrechtlich ins Ausland oder aus dem Ausland nach Deutschland verbracht oder zur\u00fcckgehalten, gibt es rechtliche M\u00f6glichkeiten, um das Kind wieder zur\u00fcckzubringen. Zu diesem Zweck wurden internationale \u00dcbereinkommen und Vertr\u00e4ge geschlossen, die Beh\u00f6rden und Gerichten internationale Handlungsm\u00f6glichkeiten er\u00f6ffnen. Sie regeln internationale Sorgerechtskonflikte unter allen Vertragsstaaten, die den \u00dcbereinkommen angeh\u00f6ren und erm\u00f6glichen es ein entf\u00fchrtes Kind schnell wieder in den Staat seines Wohnsitzes zur\u00fcckzubringen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-medium-font-size\" style=\"font-style:normal;font-weight:400\">Dazu geh\u00f6ren:<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">1. Haager Kindesentf\u00fchrungs\u00fcbereinkommen (HK\u00dc)<\/h3>\n\n\n\n<p>Diesem \u00dcbereinkommen geh\u00f6ren \u00fcber 100 Vertragsstaaten an, unter anderem Deutschland, Polen, Russland. Die Abk\u00fcrzung \u201cHK\u00dc\u201d steht f\u00fcr das \u201eHaager \u00dcbereinkommen \u00fcber die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentf\u00fchrung\u201c vom 25.10.1980.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">2. Br\u00fcssel II a Verordnung<\/h3>\n\n\n\n<p>Das Haager \u00dcbereinkommen wird seit 2005 von der Br\u00fcssel II a Verordnung erg\u00e4nzt. Die Br\u00fcssel II a-Verordnung gilt unmittelbar in allen&nbsp;EU-Staaten mit Ausnahme D\u00e4nemarks, derzeit also in 26 Staaten.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">3. Haager Kinderschutz\u00fcbereinkommen<\/h3>\n\n\n\n<p>Das Haager Kinderschutz\u00fcbereinkommen von 1996 hat \u00fcber 50 Vertragsstaaten.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">II. Vorgehen bei einer Kindesentf\u00fchrung<\/h2>\n\n\n\n<p>In jedem Vertragsstaat bestehen gem\u00e4\u00df Art. 6 HK\u00dc Zentrale Beh\u00f6rden, die zusammen arbeiten und die Zusammenarbeit von Beh\u00f6rden und Gerichten ihrer L\u00e4nder f\u00f6rdern, um die sofortige R\u00fcckgabe von Kindern sicherzustellen. Sie werden auf Antrag der Betroffenen t\u00e4tig. Ihre Massnahmen betreffen den Gesamtkomplex erforderlichen T\u00e4tigkeiten: vom dem Ausfindigmachen des Aufenthaltsortes bis zur sicheren R\u00fcckgabe des Kindes. In Deutschland ist es das Bundesamt f\u00fcr Justiz, \u00a7 3 Abs. 1 IntFamRVG.<\/p>\n\n\n\n<p>Der rechtsuchende Elternteil kann in Deutschland einen Antrag nach dem HK\u00dc auf R\u00fcckf\u00fchrung des Kindes in den Heimatstaat stellen, damit dort \u00fcber elterliche Sorge und\/ oder Umgang entschieden wird. Zun\u00e4chst muss ein Antrag beim Bundesamt f\u00fcr Justiz auf R\u00fcckf\u00fchrung des Kindes gestellt werden. Dieses pr\u00fcft die Voraussetzungen und leitet den Antrag an die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde des jeweiligen Vertragsstaates weiter, die den Aufenthaltsort des Kindes ermittelt. In Betracht kommt eine freiwillige R\u00fcckf\u00fchrung des Kindes oder ein gerichtliches R\u00fcckf\u00fchrungsverfahren.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">1. G\u00fcltiges \u00dcbereinkommen<\/h3>\n\n\n\n<p>Das \u00dcbereinkommen muss zwischen dem Staat, aus dem das Kind kommt und Deutschland<br>gelten.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine Tabelle mit allen Mitgliedstaaten finden Sie unter: h<a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"\/\/www.bundesjustizamt.de\/DE\/Themen\/Buergerdienste\/HKUE\/Staatenliste\/Staatenliste_node.html\" target=\"_blank\">ttps:\/\/www.bundesjustizamt.de\/DE\/Themen\/Buergerdienste\/HKUE\/Staatenliste\/Staatenliste_node.html<\/a><\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">2. Kind hat das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet, 4 S.2 HK\u00dc<\/h3>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">3. Widerrechtliches Verbringen oder Zur\u00fcckhalten des Kindes, Art.3. HK\u00dc<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"has-medium-font-size\" style=\"font-style:normal;font-weight:400\">Widerrechtlich ist ein Verbringen des Kindes in folgenden F\u00e4llen:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Verletzung des Sorgerechts, das einer Person, Beh\u00f6rde oder sonstigen Stelle allein oder gemeinsam nach dem Recht des Staates zusteht, in dem das Kind unmittelbar vor dem Verbringen oder Zur\u00fcckhalten seinen gew\u00f6hnlichen Aufenthalt hatte;<\/li>\n\n\n\n<li>dieses Recht im Zeitpunkt des Verbringens oder Zur\u00fcckhaltens allein oder gemeinsam tats\u00e4chlich ausge\u00fcbt wurde oder ausge\u00fcbt worden w\u00e4re, falls das Verbringen oder Zur\u00fcckhalten nicht stattgefunden h\u00e4tte.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">4. Kein Ausnahmetatbestand, 12, 13 HK\u00dc<\/h3>\n\n\n\n<p>Das \u00dcbereinkommen sieht eine Reihe von Umst\u00e4nden vor, die das Gericht ausnahmsweise berechtigen, die R\u00fcckf\u00fchrung des Kindes abzulehnen. Es handelt sich um Ermessenstatbest\u00e4nde, die vom Gericht zur\u00fcckhaltend und in hoher Verantwortung anzuwenden sind, um dem Ziel des HK\u00dc gerecht zu werden, Kindesnentf\u00fchrungen r\u00fcckg\u00e4ngig zu machen und ihnen jegliche Wirkungen auf die Sorgerechtsregelung zu nehmen. Vorgesehen sind folgende Ausschlusstatbest\u00e4nde:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>die sorgeberechtigte Person stimmte dem Verbringen zu oder aber genehmigte es nachtr\u00e4glich, Art. 13 Abs. 1 lit.a HK\u00dc<\/li>\n\n\n\n<li>die R\u00fcckgabe ist mir einer schwerwiegenden Gefahr eines k\u00f6rperlichen oder seelischen Schadens f\u00fcr das Kind verbunden oder bringt das Kind auf andere Weise in eine unzumutbare Lage, Art. 13 Abs. 1 lit.a HK\u00dc<\/li>\n\n\n\n<li>das Kind widersetzt sich der R\u00fcckgabe und hat ein Alter und eine Reife erreicht, angesichts deren es angebracht erscheint, seine Meinung zu ber\u00fccksichtigen , Art. 13 Abs. 2 HK\u00dc<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Mehr zu diesem Themenkomplexen lesen Sie bitte in unserem Divorce Journal Artikel unter dem Titel:<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\">\n<p>\u201e R\u00fcckf\u00fchrung des Kindes nach dem HK\u00dc \u2013 ausnahmslos immer ?\u201c<\/p>\n<cite>( Beitrag Frau RAin Anja Czech)<\/cite><\/blockquote>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">5. Frist und durchschnittliche Dauer des Verfahrens<\/h3>\n\n\n\n<p style=\"font-style:normal;font-weight:400\">Der Antrag muss <strong>innerhalb eines Jahres<\/strong> nach Verbringen des Kindes ins Ausland gestellt werden. Andernfalls kann die R\u00fcckf\u00fchrung mit der Begr\u00fcndung abgelehnt werden, dass das Kind sich in die neue Umgebung eingelebt habe.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Abkommen schreibt vor, dass die <strong>Dauer des Verfahrens maximal 6 Wochen<\/strong> betragen darf. Es handelt sich um ein beschleunigtes Verfahren mit einer summarischen Tatsachenpr\u00fcfung. Eine blo\u00dfe Glaubhaftmachung reicht aber nicht aus. Zugelassen werden nur unschwer zu erhebende oder pr\u00e4sente Beweismittel. Sachverst\u00e4ndigengutachten werden regelm\u00e4\u00dfig nicht eingeholt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">III. Abschliessende Zusammenfassung<\/h2>\n\n\n\n<p>Das HK\u00dc dient aber auch dem Zweck Entf\u00fchrungen zu verhindern. Sie sollten schnell reagieren, wenn sich ein geplantes Wegziehen ihres Partners in das Ausland anbahnt ohne dass Sie die alleinige Entscheidungsbefugnis inne haben. In einem solchen Fall ist es dringend ratsam einen Anwalt zu konsultieren, um vor dem Wegzug ein Sorgerechtsverfahren im Herkunftsland zu f\u00fchren mit dem Ziel der Erlangung der alleinigen Entscheidungsbefugnis.<br>In eiligen konkreten Situationen empfiehlt sich zudem ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit einer entsprechenden Mitteilung an die Grenzbeh\u00f6rden. Die Voraussetzungen sowie die Beweisbarkeit sollten in jedem Falle im Rahmen einer Beratung an Ihrem konkreten Einzelfall sorgf\u00e4ltig gepr\u00fcft werden &#8211; erweist sich die Entf\u00fchrungsgefahr als best\u00e4tigt ist ein unverz\u00fcgliches Handeln veranlasst !<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>I. Wann liegt eine Kindesentf\u00fchrung vor? 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