{"id":245281,"date":"2022-06-06T13:02:43","date_gmt":"2022-06-06T13:02:43","guid":{"rendered":"https:\/\/anwaltskanzlei-czech.de\/rueckfuehrung-des-kindes-nach-dem-hkue-ausnahmslos-immer\/"},"modified":"2023-03-02T11:00:35","modified_gmt":"2023-03-02T11:00:35","slug":"rueckfuehrung-des-kindes-nach-dem-hkue-ausnahmslos-immer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/anwaltskanzlei-czech.de\/pl\/rueckfuehrung-des-kindes-nach-dem-hkue-ausnahmslos-immer\/","title":{"rendered":"Zwrot i wydanie dziecka wed\u0142ug HK\u00dc- zawsze bez wyj\u0105tku?"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"has-medium-font-size\" style=\"font-style:normal;font-weight:400\"><em>Eine internationale Kindesentf\u00fchrung im Sinne von HK\u00dc (Haager Kindesentf\u00fchrungs-\u00fcbereinkommen) liegt vor, wenn das Kind widerrechtlich in einen Mitgliedstaat verbracht wird oder in diesem zur\u00fcckgehalten wird und es davor seinen gew\u00f6hnlichen Aufenthalt in einem anderen Vertragsstaat hatte.<\/em><\/p>\n\n<figure class=\"wp-block-gallery alignwide has-nested-images columns-default is-cropped wp-block-gallery-1 is-layout-flex wp-block-gallery-is-layout-flex\">\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img decoding=\"async\" data-id=\"244526\" src=\"https:\/\/anwaltskanzlei-czech.de\/wp-content\/uploads\/2022\/06\/BLOG-HKU&#x308;-Ru&#x308;ckfu&#x308;hrung--1024x576.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-244526\"\/><\/figure><\/figure>\n\n<p>Lesen Sie bitte zum Thema Kindesentf\u00fchrung sowie zum personellen und r\u00e4umlichen Anwendungsbereich des HK\u00dc unseren Beitrag zu den gesetzlichen Regelungen der Kindesentf\u00fchrung.<\/p>\n\n<p>Das \u00dcbereinkommen sieht eine Reihe von Umst\u00e4nden vor, die das Gericht ausnahemsweise berechtigen Die R\u00fcckf\u00fchrung des Kindes abzulehnen. Vorgesehen sind im Sinne von Artikel 13 HK\u00dc folgende Ausschlusstatbest\u00e4nde:<\/p>\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Zustimmung oder nachtr\u00e4gliche Genehmigung des Verbringens im Sinne von Art 13 Absatz1 HK\u00dc<\/li>\n\n\n\n<li>Die R\u00fcckgabe ist mit einer schwerwiegenden Gefahr eines Schadens f\u00fcr das Kind verbunden<\/li>\n\n\n\n<li>Das Kind widersetzt sich der R\u00fcckgabe und hat bereits ein Alter oder eine Reife erreicht, angesichts deren es angebracht erscheint seine Meinung zu ber\u00fccksichtigen , Art. 13 Abs 2 HK\u00dc<\/li>\n<\/ul>\n\n<p>Diese Tatbest\u00e4nde die eine Abwehr der R\u00fcckf\u00fchrungsverpflichtung begr\u00fcnden sind durch den der sich darauf beruft in der Regel damit der vermeintlich entf\u00fchrende Elternteil darzulegen und zu beweisen.<\/p>\n\n<p><strong>Im Einzelnen hierzu:<\/strong><\/p>\n\n<p>Eine Verpflichtung besteht nicht, wenn nachgewiesen wird, dass der Sorgerechtsberechtigte, der die R\u00fcckf\u00fchrung verlangt, das Sorgerecht zum Zeitpunkt der Kindesentf\u00fchrung tats\u00e4chlich nicht ausge\u00fcbt hat oder dem Verbringen oder der Zur\u00fcckhaltung zugestimmt hat oder sie nachtr\u00e4glich genehmigt hat: gemeint sind damit die F\u00e4lle mit denen die sich f\u00fcr den Antragsteller rechtlich aus der elterlichen Sorge ergebenden Rechte und Pflichten nicht wahrgenommen werden.<\/p>\n\n<p>Weitere Verpflichtung besteht. Nicht wenn sie das Kind einer ungew\u00f6hnlich schwerwiegenden Gefahr eines k\u00f6rperlichen und \/oder seelischen Sachadens aussetzt und es in eine auf andere Weise unzumutbare Situation bringt- diese Regelung ist eng auszulegen- die Rechtsprechung stellt hohe Anforderungen an die Erf\u00fcllung der Voraussetzungen \u2013 nicht ma\u00dfgebend ist hierbei wessen Erziehung und Betreuung dem Wohl des Kindes am besten entspricht- vielmehr kommt es allein darauf an, ob eine schwerwiegende Gef\u00e4hrdung des Kindeswohls durch die R\u00fcckf\u00fchrung eintritt: es muss sich hierbei um eine Situation handeln die \u00fcber das hinausgeht, was ein Kind im vergleichbaren Alter in nachvollziehbarer Weise bew\u00e4ltigen kann, damit eine \u00fcber die \u00fcblichen mit einer R\u00fcckf\u00fchrung verbundenen Belastungen f\u00fcr das Kind.<br\/>Die Gef\u00e4hrdung muss sich als besonders erheblich, konkret und aktuell darstellen wie etwa Missbrauch oder aber Misshandlung des Kindes.<\/p>\n\n<p><strong>Bereits entschiedene Beispiele aus der Praxis: in der Rechtspraxis werden h\u00e4ufig folgende Versagungsgr\u00fcnde vorgetragen:<\/strong><\/p>\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Gefahr eines Missbrauchs der der Misshandlung des Kindes im Falle der R\u00fcckkehr: Hierzu wird in st\u00e4ndiger Rechtsprechung ein detaillierter Vortrag objektiver Beweise verlangt \u2013 das Gericht hat dann bei nachgewiesenen Tatsachen eine am Kindeswohl orientierte Wahrscheinlichkeit- und Risikoabw\u00e4gung vorzunehmen<\/li>\n\n\n\n<li>Das Kind wird f\u00fcr den Fall der R\u00fcckkehr der h\u00e4uslichen Gewalt zwischen den Eltern ausgesetzt. Ein solches Verbringen im gerichtlichen Verfahren scheitert regelm\u00e4\u00dfig an dem auch hier verlangten detaillierten Vortrag und Beweis eine schwere elterliche Suchtmittelabh\u00e4ngigkeit<\/li>\n\n\n\n<li>Geschwistertrennung: nur f\u00fcr den Fall einer nicht zu verkraftenden Geschwistertrennug wird dieser Fall bejaht<\/li>\n\n\n\n<li>\u00f6konomische, gesundheitliche oder die Bildung betreffenden Nachteile im Falle der R\u00fcckf\u00fchrung: wird regelm\u00e4\u00dfig abgelehnt, g\u00fcnstigere Entwicklungsbedingungen in Deutschland oder einem anderen Land reichen f\u00fcr den Vortrag nicht aus<\/li>\n<\/ul>\n\n<p>Ferner kann das Gericht gem. Art 13 Abs 2 HK\u00dc es ablehnen, die R\u00fcckgabe anzuordnen, wenn sich das Kind der R\u00fcckgabe widersetzt, soweit es ein alter und eine Reife erreicht hat, angesichts derer es angebracht erschient, seine Meinung heranzuziehen- der Widerstand muss hierbei ernsthaft und aus freien St\u00fccken erfolgen. Auch hier wieder reicht hierf\u00fcr ein blo\u00dfes Verbleiben wollen beim Entf\u00fchrenden Elternteil hierf\u00fcr nicht aus: der Widerstand muss sich gegen die R\u00fcckf\u00fchrung selbst richten.<br\/>Dem Alter des Kindes kommt dabei eine Indizwirkung zu \u2013 wegen der unterschiedlichen Entwicklung der Kinder ist Reife individuelle zu ermitteln: im Alter von 14 Jahren sieht die deutsche Rechtsprechung beispielsweise die Voraussetzung als erf\u00fcllt an.<\/p>\n\n<p>Abschlie\u00dfend ist noch darauf hinzuweisen dass die Entscheidung \u00fcber die R\u00fcckf\u00fchrung Vorrang hat und eine Sperrwirkung f\u00fcr anderweitige beantragte Entscheidungen bedeutet:<\/p>\n\n<p>Entf\u00fchrende Eltern bem\u00fchen sich vielfach darum eine Entscheidung \u00fcber die \u00c4nderung der elterlichen Sorge herbeizuf\u00fchren um die R\u00fcckf\u00fchrung des Kindes zu verhindern- Nach Art. 16 HK\u00dc d\u00fcrfen Gerichte des Zufluchtstaates nachdem ihnen das widerrechtliche Verbringen oder Zur\u00fcckhalten mitgeteilt worden ist , eine Sachentscheidung zum Sorgerecht erst treffen, wenn entschieden ist dass das Kind nicht aufgrund des \u00dcbereinkommens zur\u00fcckzuf\u00fchren ist oder wenn innerhalb einer angemessenen Frist ( 6 Monate bis 1 Jahr) kein Antrag auf R\u00fcckf\u00fchrung gestellt worden ist.<\/p>\n\n<p><strong>And Last but not least :<\/strong><\/p>\n\n<p>Die positive Entscheidung \u00fcber die R\u00fcckf\u00fchrung des Kindes wird erst mit Rechtskraft wirksam das hei\u00dft wenn kein Rechtsmittel in Form einer Beschwerde eingelegt wird oder \u00fcber diesen entschieden ist ; der Vollzug kann bei Nichterf\u00fcllung mit Zwangsmitteln wie Ordnungsgeld oder aber Ordnungshaft erwirkt werden.<\/p>\n\n<p>Ihre Rechtsanw\u00e4ltin <span style=\"color: #c7b175; font-family: 'brittany'; font-size: 1.6em;\">Anja Czech<\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine internationale Kindesentf\u00fchrung im Sinne von HK\u00dc (Haager Kindesentf\u00fchrungs-\u00fcbereinkommen) liegt vor, wenn das Kind widerrechtlich in einen Mitgliedstaat verbracht wird oder in diesem zur\u00fcckgehalten wird und es davor seinen gew\u00f6hnlichen Aufenthalt in einem anderen Vertragsstaat hatte. 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